Zu meiner Person

1989
Zivildienst (Akutstation Kinder und Jugendpsychiatrie)
Pflegehilfstätigkeit
Heil und Pflegeanstalt
(HEPHATA Rheydt)
1994 Staats
Examen Krankenpflege Gesundheitspfleger (Rheinische Kliniken Viersen )
Anatomieatlas
1997
Staatliche Zulassung zu Ausübung der Heilkunde als Heilpraktiker
(Gesundheitsamt Krefeld)
Gesetz
über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBL. I S. 251),
geändert durch Art. 53 des EGStGB vom 02.03.1974 (BGB1. I S.469)
2004 Abschluss
zum Zertifizierten NLP Master (Trainer
G.Gieres Wuppertal )
Was macht ein Heilpraktiker überhaupt?
Um Ihnen mögliche Vorbehalte hinsichtlich der medizinischen Kompetenz
eines Heilpraktikers etwas zu nehmen, sei hier kurz seine Ausbildung
beschrieben.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsausübung von Heilpraktikern sind
im Heilpraktikergesetz geregelt. Seine Ausbildungszeit an einer
Heilpraktikerschule liegt in der Regel zwischen 2 und 4 Jahren und umfasst
überwiegend schulmedizinisches Wissen! Überprüft wird der Heilpraktiker
vom zuständigem Amtsarzt des Gesundheitsamtes (Das ist der im zuständigen
Kreis höchste schulmedizinische Vertreter), sowohl im schulmedizinischen
Wissen, als auch in der praktischen Ausübung!
Der Gesetzgeber erlaubt
ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern die Ausübung der Heilkunde, damit
wird die gesetzliche Anerkennung des Heilpraktikers deutlich und gibt
Ihnen die nötige Sicherheit bei der Auswahl Ihres Therapeuten!
Traditionell wird von Heilpraktikern schon seit Jahrhunderten die
Alternativmedizin und sanfte naturheilkundliche Behandlung ausgeübt. Die
dabei vorwiegend angewendeten biologischen und manuellen Verfahren, haben
sich seit Jahrhunderten bewährt und sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
immer weiter verbessert worden. Die praktische manuelle Arbeit des
Heilpraktiker steht im Vordergrund.
Wo liegen die Unterschiede zur Schulmedizin?
Nach unserer Meinung ist der wesentlichste
Unterschied im folgenden zu sehen:
Die Schulmedizin konzentriert sich überwiegend auf die Bekämpfung der
Symptome einer Krankheit, meist ohne den Menschen und sein Umfeld zu
sehen!
Die Naturheilkunde geht dabei einen
anderen Weg.
Unsere Erfahrung lehrt uns, dass
in den meisten Fällen Krankheiten nicht nur einen bestimmten Grund haben,
sondern oft vielfältige Ursachen vorliegen, besonders wenn es sich um
chronischen Erkrankungen handelt! Dies erfordert eine ganzheitliche
Betrachtung und Behandlung des Menschen!
Die Naturheilkunde sieht die Krankheit als Zusammenbruch des
Selbstregulationssystems des Menschen. Dieses System gilt es wieder in
Ordnung zu bringen, damit unsere Selbstheilungskräfte wieder in der Lage
sind unsere Gesundheit selbst wieder herzustellen!
Bei der Wahl seiner Therapie ist der Schulmediziner leider
zunehmend in das
enge Korsett der Kassen gezwängt, welches ihm keine Luft für Alternativen
oder unkonventionelle Methoden lässt. Bei den gesetzlichen Kassen ist die
Art der Behandlung (die Therapie) oft vorgeschrieben! Für eine bestimmte
Erkrankung gibt es eine Standardtherapie, die der Arzt für Sie auswählen
muss! Möchte er eine andere, möglicherweise unkonventionelle
Behandlungsmethode anwenden, würde die Kasse es ihm nicht erstatten, also
wird er die vorgeschriebene Methode wählen, oder Sie müssen es privat
zahlen, wobei Sie dann die Möglichkeit haben, die Kosten zu vergleichen!
Im
allgemeinen erfahren Sie von all diesen Reglementierungen erst gar nichts!
Sicherlich werden Sie auch schon die persönliche Erfahrung gemacht haben,
dass die Zeit für das Anhören Ihrer oft umfassenden
Krankheitsvorgeschichte stark begrenzt ist. Die Kasse erstattet Ihrem Arzt
für dieses Gespräch nur einige Minuten, deshalb ist es kurz! Elementare
Vorraussetzung, um später die richtige Therapie einleiten zu können, ist
aber eine umfassende Kenntnis der Vorgeschichte, was aber wiederum Zeit
erfordert, die die Schulmedizin gezwungener maßen nicht hat!
Heilpraktiker haben diese Zeit! Ohne
sich ausführlich mit der Krankengeschichte (Anamnese) eines Patienten
auseinander zu setzen, wird ein Heilpraktiker kaum einen Patienten
behandeln!
Bei uns ist dies unabdingbare Vorraussetzung vor jeder Behandlung! Ebenso
ist der Heilpraktiker bei der Wahl seiner Behandlungsmethode frei! Nur
durch die Einbeziehung Ihrer ganz persönlichen Umstände und der
Berücksichtigung Ihres individuellen Krankheitsverlaufs kann der
Heilpraktiker die richtige Methode für Sie auswählen, ohne
Reglementierungen!
Bei Vorliegenden Erkrankungen bei denen der Heilpraktiker an seine Grenzen
stößt, oder eine Behandlung gar untersagt ist darf jedoch auch aus meiner
sicht nicht gezögert werden an einen Facharzt zu verweisen, um ihre
Gesundheit in den Vordergrund zu stellen.
Bei der Verschreibung von Medikamenten befindet sich die Schulmedizin
ebenfalls in einem Dilemma! Seit Jahren setzt man auf chemische
Medikamente, mit leider oft erheblichen Nebenwirkungen. Bei schweren
Erkrankungen ist dies auch häufig nötig! Aber leider werden oft starke
Medikamente schon bei leichten Erkrankungen verschrieben, weil
nebenwirkungsfreien naturheilkundlichen Methoden meist aus Zeitgründen
keine Beachtung geschenkt wird, oder weil diese einfach nicht bekannt
sind, da sie in der schulmedizinischen Ausbildung keine Berücksichtigung
finden.
Sie als mündiger Patient müssen dies aber nicht hinnehmen!
Es gibt Alternativen, hier werden einige angeboten!
Aus rechtlichen Gründen beachten Sie
bitte folgenden Hinweis: Grundsätzlich soll bei keiner unserer
aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt werden, dass diesen ein
Heilversprechen zugrunde liegt. Eben so wenig kann aus den Ausführung
abgeleitet werden dass, Linderung oder Verbesserung eines
Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden.